Das Gesetz ist dazu da, Menschen zu retten, nicht um sie zu vernichten.
John Steinbeck

Warum sollten Sie eine Mediatorin, die gleichzeitig Rechtsanwältin ist, beauftragen?
Auch wenn die Lösung gerade nicht (nur) nach juristischen Gesichtspunkten erfolgen soll, kann das Recht doch eine Orientierung sein und muss in manchen Punkten auch zwingend beachtet werden. Insbesondere betrifft dies Formvorschriften.
Darüber hinaus kann ich aufgrund meiner juristischen Kenntnisse besser einschätzen, wann es sinnvoll ist, eine angedachte Vereinbarung vorab noch durch externe Berater überprüfen zu lassen.
Mein Ziel ist es, dass Sie zum Ende einer Mediation eine rechtsverbindliche Vereinbarung in den Händen halten.
Wichtig ist zudem, dass ich im Fall des Scheiterns einer Mediation keine der Parteien in diesem Konflikt anwaltlich vertreten kann, da dies dem Gebot der Neutralität widerspricht.

Wenn eine Mediation von vornerherin nicht sinnvoll oder möglich ist, stehe ich Ihnen natürlich auch mit meiner anwaltlichen Beratung zur Verfügung.
Weitere Informationen über das Beratungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte-Rechtsanwälte mbB finden Sie unter
Fritz Fachanwälte mbB - rgb
www.fritz-fachanwaelte.de